Pedelec oder E-Bike – Welcher Radtyp eignet sich für welchen Einsatzzweck?

By March 6, 2020
4 minutes

Die Fahrräder mit E-Antrieb werden immer beliebter und die Verkaufszahlen steigen stetig. Dank elektrischer Unterstützung können nicht nur größere Distanzen schneller zurückgelegt werden, auch der Beitrag zum Umweltschutz, wenn im Gegenzug das Auto stehen gelassen wird, ist maßgeblich. Im Volksmund spricht man generell von “E-Bikes”, dabei ist Elektrofahrrad nicht gleich Elektrofahrrad.
Unterschieden wird zwischen dem Pedelec, der meistverkauften Variante, und dem “echten” E-Bike.

Doch welcher Radtyp eignet sich für wen und welchen Zweck und was sollte beim Kauf unbedingt beachtet werden? Was darf wo gefahren werden und welche Pflichten gehen mit dem Kauf einher?

Pedelec

Dieser Radtyp macht den größten Anteil aller angebotenen Elektrofahrräder aus. Dabei steht der Begriff für “Pedal Electric Cycle”. Pedelec-Fahrer werden nur durch einen elektrischen Motor unterstützt, wenn gleichzeitig kräftig in die Pedale getreten wird. Die Unterstützung durch den Elektromotor beschränkt sich allerdings auf max. 250 Watt und schaltet sich automatisch ab, sobald eine Geschwindigkeit von über 25 km/h erreicht wird.

Verkehrsrechtlich sind Pedelecs konventionellen Fahrrädern gleichgestellt und daher nicht zulassungspflichtig. Radwege dürfen bzw. müssen benutzt werden und eine Helmpflicht besteht nicht.
Die Kosten für ein Elektrofahrrad sind deutlich höher als für ein konventionelles Fahrrad, sie sind jedoch kostengünstiger als der Unterhalt eines Autos.

Unfallschutz

Für Pedelec-Fahrer ist ein Unfallschutz zu empfehlen. Meistens sind Pedelecs in der privaten Haftpflichtversicherung, falls vorhanden, inkludiert. Jedoch sollte man auch hier genauer bei der Versicherung in Erfahrung bringen, welche Schäden genau abgedeckt werden.

Da Elektrofahrräder ein sehr beliebtes Diebesgut sind, ist neben einem guten Unfallschutz unbedingt eine Fahrradversicherung zu empfehlen. Eine preiswerte Fahrradversicherung für Ihr Pedelec kann meist über die Hausratversicherung abgedeckt werden. Wer es flexibler möchte, greift zu einer speziellen Fahrradversicherung, die oft ein spezifischeres Angebot bieten.

Pedelecs – beliebt bei jung und alt

Vor allem bei Senioren gewinnen die praktischen Fahrräder mit elektrischer Unterstützung immer mehr an Beliebtheit. Diese haben leider öfter Schwierigkeiten mit dem Handling des Pedelecs. Um dennoch die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, sollten sich Pedelec-Fahrer ausführlich beim Händler beraten und einweisen lassen und stets einen Helm tragen. Um darüber hinaus für Sicherheit zu sorgen, sollte immer besonders vorausschauend in die Pedale getreten werden, da die Geschwindigkeit von Pedelecs von anderen Verkehrsteilnehmern oft unterschätzt wird.

Pedelecs sind im städtischen Bereich eine gute Alternative zu Bus und oder dem eigenen PKW. Auch Berufspendler, die einen mittleren Arbeitsweg haben, sehen in einem Pedelec ein gutes Transportmittel.

E-Bikes

Im Unterschied zu den Pedelecs fährt ein echtes E-Bike auch dann, wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Ähnlich wie bei einem Moped kann das Tempo des Motors über einen Griff bedient werden. Je nach Modell können die E-Bikes bis zu 45 Stundenkilometer fahren, ohne dass zusätzlich in die Pedale getreten wird. Deshalb werden sie auch der Gattung der Mofas zugeordnet und sind Fahrrädern nicht mehr gleichgestellt.

Verkehrsrecht

Verkehrsrechtlich gibt es hier einiges zu beachten. E-Bikes, die die Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometer nicht überschreiten gelten als Leichtmofas und sind von der Helmpflicht ausgenommen. Allerdings muss mindestens ein Mofaführerschein vorliegen und ein Versicherungskennzeichen ist zwingend notwendig. Der Unfallschutz ist also durch die private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Bei E-Bikes bis 25 km/h besteht eine Helmpflicht. E-Bikes bis 45 km/h sind der Gattung Kleinkrafträder zugeordnet und bedürfen, neben oben genannten Pflichten, den Führerscheinklasse M.

Angesichts der hohen Kosten für die Anschaffung eines E-Bikes ist auch hier eine Fahrradversicherung zum Diebstahlschutz wichtig. Oft kann die Haftpflichtversicherung bei E-Bikes mit Versicherungskennzeichen um einen Diebstahlschutz erweitert werden.

E-Bikes bieten demnach einen guten Ersatz für Mofas und Kleinkrafträder, da sie umweltschonender sind und durch das Treten der Pedale die Fitness gesteigert wird.

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