Du besitzt bereits ein Auto und möchtest obendrein noch ein zweites Fahrzeug versichern lassen? Dann kannst du das mit einer Zweitwagenversicherung tun. Gleichzeitig kannst du von verschiedenen Vergünstigungen profitieren – und somit bares Geld sparen. Wir verraten dir, worauf du beim Versicherungsschutz achten musst.
Du musst nicht zwingend der Fahrzeughalter/ die Fahrzeughalterin oder Fahrzeugeigentümer/ die Fahrzeugeigentümerin sein, um eine Zweitwagenversicherung abschließen zu können: Auch Eltern oder Verwandte ersten Grades können diese Versicherung für ihre Familienangehörigen abschließen. Folglich können Fahranfänger und Fahranfängerinnen dies für sich nutzen. Darüber hinaus muss nicht unbedingt ein Auto das Zweitfahrzeug darstellen. Du kannst auch ein Motorrad oder Mofa in die Zweitfahrzeugversicherung integrieren. Wichtig ist aber, dass beim Versicherer mindestens ein Auto versichert ist.
Es sind verschiedene Aspekte zu bedenken, um bei einem Versicherer einen Zweitwagen versichern zu lassen. Um das Zweitfahrzeug in der Schadensfreiheitklasse ½ einzustufen, sind folgende Punkte maßgeblich:
Die nachfolgenden Punkte sind maßgeblich, um den Zweitwagen in die SF-Klasse 1 bis 10 einstufen zu können:
Du kannst einen zweiten, dritten oder vierten Wagen als Zweitfahrzeug anmelden. Der Versicherer begrenzt die Anzahl der Fahrzeuge nicht. Das ist vor allem für Großfamilien oder Autofans eine willkommene Option. So lassen sich beim Versichern eines Zweitwagens Kosten einsparen. Wichtig ist jedoch immer, die Schadensfreiheitsklassen im Auge zu behalten.
Fahranfänger haben noch keine oder zumindest wenig Erfahrung im Straßenverkehr. Hier sehen Versicherer ein erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund sind die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Kfz-Teilkaskoversicherung beziehungsweise Kfz-Vollkaskoversicherung oftmals auch teurer. Wenn Eltern ein zweites Auto versichern möchten, können Kinder jedoch die Zweitwagen-Prozente nutzen. Sie erhalten folglich eine günstigere Schadensfreiheitsklasse und sparen bei den Versicherungskosten bares Geld.
Wichtig ist, auch bei der Autoversicherung für den Zweitwagen immer die Deckungssumme und Höhe der Selbstbeteiligung zu bedenken. So sind im Schadensfall alle Eventualitäten abgedeckt. Bedenke beim Zweitwagen-Anmelden, dass auch Steuern auf dich zukommen.
Du hast weitere Fragen zum Zweitfahrzeug? Wir stehen dir als Experten gern zur Verfügung. Gleichzeitig informieren wir dich zu weiteren Themen wie