Ein selbstverschuldeter Unfall bedeutet, dass du ihn selbst verursacht hast. Ein solches Eigenverschulden ist natürlich zunächst ein Schock für dich als berechtigter Fahrer deine Autos. Zusätzlich schießt einem die Frage durch den Kopf: Bin ich ausreichend versichert?
Als Fahrzeugeigentümer kannst du zwischen zwei Szenarien unterscheiden: Ein selbstverschuldeter Unfall mit Beteiligten und ein selbstverschuldeter Unfall ohne Beteiligte. Im letzteren Fall kann es sich beispielsweise um einen Wildunfall handeln, der zu einem Totalschaden führt. Ob ein Fahrzeughalter ihn leicht oder grob fahrlässig verursacht hat, ist bei der reinen Benennung zweitrangig.
Ob die Versicherung die Kosten für den Schaden trägt, ist eine zentrale Frage. Verfügst du beispielsweise über eine Doppelversicherung mit ausreichend hoher Deckungssumme, musst du dir selten Sorgen machen. Tritt ein wirtschaftlicher Totalschaden ein, erstattet dir die Kfz-Vollkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich deiner Selbstbeteiligung.
Wenn du sich fragst „Zahlt die Haftpflicht bei Selbstverschulden?“, ist die Antwort nein: Deine Kfz-Haftpflichtversicherung kümmert sich nach Abschluss beispielsweise um die Haftung gegenüber Dritten. Für Schäden an deinem Fahrzeug oder ein Ersatzfahrzeug kommt sie nicht auf.
Die Kfz-Teilkaskoversicherung übernimmt einen Teil des Schadens. Allerdings unterscheidet sie sich in diesem Punkt nicht von deiner Haftpflicht. Liegt ein selbstverschuldeter Unfall vor, bezahlt sie in der Regel nur den Schaden am anderen Auto.
Ein selbstverschuldeter Schaden in der Vollkasko ist umfangreich abgesichert. Das bedeutet, diese Kaskoversicherung trägt die Kosten für Schäden in Eigenverschulden. Beispielsweise auch bei einem Parkschaden. Je nach Leistungsumfang stellt sie dir auch einen Mietwagen nach dem selbst verschuldeten Unfall. Und zwar, falls du kein Zweitfahrzeug hast.
Trotzdem: Ein selbstverschuldeter Unfall wirkt sich auf deine Schadensfreiheitsklassen aus. Deshalb wirst du zurückgestuft, weswegen du künftig mit höheren Versicherungsbeiträgen rechnen musst.
Deine elektronische Versicherungsbestätigung ist übrigens lediglich auf eine Haftpflichtversicherung ausgelegt. Sie finanziert ausschließlich die Kosten für die Reparatur des dritten Fahrzeugs in einer Werkstatt oder gar Partnerwerkstatt. Und das hilft dir nicht weiter, wenn ein selbstverschuldeter Unfall vorliegt. Schließe also noch vor dem Einlösen der EVB-Nummer eine Vertrag mit einer Kasko, damit du direkt abgesichert bist.
Übrigens: Fährst du regelmäßig ins Ausland, solltest du über einen Auslandsschadenschutz als zusätzlichen Baustein nachdenken. Und eine Mallorca Police hilft dir beispielsweise auch bei Mietwagen weiter. Glücklicherweise ist diese bei freeyou immer mit enthalten! Darüber hinaus kannst du den Zentralruf der Autoversicherer dazu nutzen, dein Recht auf Schadensbehebung in Anspruch zu nehmen.
Experten raten davon ab, dass du ein Schuldanerkenntnis vor Ort unterschreibst – selbst, wenn ein selbstverschuldeter Unfall zugrunde liegt. Denn es ist nicht immer möglich, die Situation unter großem Stress richtig einzuschätzen.
Grundsätzlich erhöhen sich deine Versicherungsbeiträge drastisch, sollte sich ein selbstverschuldeter Unfall während der Probezeit ereignen. Zusätzlich musst du mit einer Nachschulung oder einer Verlängerung deiner Probezeit rechnen.
Die erste Notwendigkeit nach einem selbstverschuldeten Unfall ist es, sich zu beruhigen – also erstmal tief durchatmen. Danach kannst du dir einen Überblick über die vorliegende Situation verschaffen. Beachte dabei die folgenden Dinge:
– Abweichende Halterschaft
– Eventuelle Überführungskosten
– Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer)
– Hauptfälligkeit
– Hauptuntersuchung (HU)
– Gefahrerhöhung
– GAP-Deckung
– Garagenrabatt KFZ Versicherung
– Kfz Versicherung Erstvertrag