Die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall aufzuklären ist nicht immer einfach. Während in manchen Fällen ein bestimmter Unfallverursacher offensichtlich ist, können in anderen Situationen mehrere Parteien involviert sein. In einer solchen Situation spricht man von einer Mitschuld oder Teilschuld.
Unter einer Mitschuld am Verkehrsunfall versteht man also, dass du einen Teil der Schuld am Schadenfall trägst. Der Grund ist oftmals ein fehlerhaftes Verhalten im Straßenverkehr, das zur Entstehung des Unfalls beiträgt. Dazu musst du nicht grob fahrlässig handeln – es reichen bereits kleine Verfehlungen aus. Wie hoch dein Mitverschulden ausfällt, ist ein komplexes Thema, dass aber für die Schadensregulierung wichtig ist.
Es gibt verschiedene Situationen, in denen beide Unfallgegner die Mitschuld tragen. In folgenden Szenarien musst du mit einem Mitverschulden rechnen:
Wie hoch dein Mitverschulden ausfällt, hängt von dem Unfallhergang und dessen Details ab. Den exakten Anteil aller Beteiligten bestimmen das Gericht oder die Versicherungen.
Wichtig: Lässt sich die Schuldfrage nicht eindeutig klären? Dann solltest du unbedingt die Polizei hinzuziehen – nachdem die Unfallstelle gesichert und verletzte Personen versorgt sind. Zusätzlich ist es möglich, einen Sachverständigen zu beauftragen, der vor Ort den Unfallhergang rekonstruiert.
Die Schuldfrage bestimmt, wer welche Kosten übernimmt. Ein Dritter hat dein Auto angefahren, während du beim Einkaufen bist? Dann ist die Frage schnell beantwortet: Denn der Unfallverursacher kommt hier für alle entstandenen Schäden auf.
Schwieriger ist es, wenn mehrere Parteien involviert sind. Laut BGB tragen alle Beteiligten die Kosten in einer prozentual angemessenen Höhe. Deshalb ist es möglich, dass deine Versicherung mehr oder weniger bezahlt als die Versicherung anderer Verkehrsteilnehmer. Der Schuldanteil wird meist in Zahlen ausgedrückt: Beispielsweise 50:50, 60:40 oder 80:20.
Nach einem Unfall solltest du zunächst die Unfallstelle absichern und Erste Hilfe leisten. Für eine optimale Schadensregulierung gehst du danach wie folgt vor:
Egal ob ein selbstverschuldeter Unfall vorliegt oder nicht: Es ist immer eine gute Idee, die Polizei zu verständigen. Sie kann dazu beitragen, das Unfallgeschehen aufzuklären. Aus dem Hergang ergibt sich wiederum die Schadensregulierung.
Denn: Deine Kfz-Haftpflichtversicherung oder deine Kfz-Vollkaskoversicherung bezahlen jeweils ausschließlich den Anteil, den du selbst verursachst. Den restlichen Betrag übernimmt die gegnerische Versicherung. Bist du mit der Einschätzung deines Mitverschuldens durch die Versicherungen nicht einverstanden, kannst du einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.