Hauptfälligkeit

Von John Smith 23 März, 2022
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Hauptfälligkeit

Beim Kfz-Versicherungsvertrag spielt die Hauptfälligkeit eine wichtige Rolle für den Versicherungsschutz. Doch was bedeutet das genau? Und wann ist die Kfz-Versicherung fällig?

Was ist die Hauptfälligkeit?

Mit der Hauptfälligkeit ist das Datum gemeint, an dem der Beitrag fällig ist. Beginnt dein Kfz-Vertrag am 01.02., so ist dieses Datum ausschlaggebend für diese. Die Beitragszahlung im Folgejahr  erfolgt in der Regel am 01. Januar. Das ist vor allem bei jährlicher Zahlungsweise üblich. Allerdings gibt es je nach Versicherer auch Abweichungen, so kann die Fälligkeit ebenso am 01. Februar sein. Wichtig ist nur, dass ein volles Jahr vergangen ist. Auch die Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrages kann lediglich zur Hauptfälligkeit erfolgen.

Welche Rolle spielt die Hauptfälligkeit bei der Kündigung?

Die Hauptfälligkeit spielt bei einem Versicherungswechsel immer eine wichtige Rolle. Der Vertrag ist nämlich bis zu vier Wochen vor dieser zu kündigen.

Achte daher immer auf die Kündigungsfrist, um auf der sicheren Seite zu sein. In der Regel ist bei der Kfz-Versicherung der 30. November eines Jahres als Kündigungstermin für den 01. Januar ausschlaggebend. Fällt der 30. November auf einen Sonntag, so ist der 01. Dezember der letzte gültige Tag, um eine Kündigung geltend zu machen.

Was ist bei den Formvorschriften zu beachten?

Sieht der Vertrag eine Kündigung in Papierform vor, ist die Kündigung handschriftlich zu unterschreiben. Vergiss nicht das Datum, deine Adresse und Versicherungsnummer anzugeben. Verschicke nun das Papier per Einschreiben mit Rückschein. So erhältst du eine Bestätigung für deine Unterlagen.

Tipp: Schneller geht es per Fax. Vergiss aber nicht, dir im Anschluss die Faxbestätigung auszudrucken. Ist für dich als Versicherungsnehmer oder -nehmerin eine Versandbestätigung nötig, ist dieser Beleg sehr wichtig. Er beweist, dass du das Schriftstück rechtzeitig versandt hast.

Ebenso ist es möglich, die Kfz-Versicherung zur Hauptfälligkeit in elektronischer Form zu kündigen – natürlich nur, sofern der Versicherer dies zulässt. Die Kündigung geht also per E-Mail an deinen Versicherer. Eine eigenhändige Unterschrift ist in diesem Fall nicht nötig.

In beiden Fällen solltest du den Versicherer um eine Kündigungsbestätigung bitten. Damit hast du einen Beleg für deine Unterlagen, auf den du bei Bedarf zurückgreifen kannst.

Hat es bestimmte Vorteile, die Hauptfälligkeit auf den ersten Januar zu setzen?

Vor allem für Unternehmen kann es steuerliche Vorteile bringen, wenn die Hauptfälligkeit auf den ersten Januar fällt. So lassen sich bei Kapitalgesellschaften buchhaltungstechnisch Abgrenzungsprobleme vermeiden. Weicht das Geschäftsjahr nicht vom Kalenderjahr ab, entspricht der Zeitraum für den Versicherungsbeitrag dem Geschäftsjahr. Das Jahr lässt sich demnach voll von der Steuer absetzen – ansonsten ist dies anteilig von zwei Jahren möglich.

Beginnt der Versicherungsvertrag im laufenden Jahr, ist nur der anteilige Betrag bis zum Ende des laufenden Jahres fällig. Ab dem 01. Januar des Folgejahres ist der volle Betrag für das Kalenderjahr zu zahlen.

Kann man die Hauptfälligkeit ändern?

Bei der Kfz-Versicherung fällt die Hauptfälligkeit zur Haftpflichtversicherung stets auf den 01. Januar. Dennoch können Versicherer die Hauptfälligkeit individuell festsetzen. Liegt der Versicherungsbeginn für die Kfz-Haftpflichtversicherung auf dem 01. Juni, so stellt auch in Zukunft dieses Datum die Hauptfälligkeit dar. Der Versicherungsnehmer selbst kann demnach die Festlegung der Hauptfälligkeit nicht beeinflussen.

Welche Vorteile hat die Hauptfälligkeit auf den Schadenfreiheitsrabatt?

Wenn du mit deinem Fahrzeug unfallfrei am Straßenverkehr teilnimmst, profitierst du von einem höheren Schadenfreiheitsrabatt. Das kann sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch die Kfz-Vollkaskoversicherung betreffen. Dieser Vorteil wirkt sich stets zum 01. Januar aus. Wer also über eine hohe Schadenfreiheitsklasse verfügt, zahlt günstigere Beiträge bei der Hauptfälligkeit fürs Kfz. Dies kann bei unterjähriger Zahlungsweise auch nach dem 01. Januar anfallen. Und zwar, wenn die Hauptfälligkeit nicht am 01. Januar ist.

Tipp: Bedenke als Versicherungsnehmer:in, dass die Zahlungsweise mit der Hauptfälligkeit nichts zu tun hat. Am günstigsten fährst du jedoch mit der jährlichen Zahlungsweise. Hier sparst du in der Regel Geld ein. Doch egal, wer monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt: Der Vertrag lässt sich immer nur binnen einer Frist vor der Hauptfälligkeit beenden.

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Du hast weitere Fragen zur Hauptfälligkeit? Wir stehen dir als Experten gern zur Seite.

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