Jährliche Fahrleistung unter- oder überschritten?

Von John Smith 21 April, 2021
4 minutes

Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung sind viele Angaben zu machen, unter anderem wie hoch der aktuelle Kilometerstand ist und wie viele Kilometer im Jahr gefahren werden. Die Versicherer werden diese Angaben nutzen, um den Versicherungsbeitrag zu berechnen.

Bei der Schätzung der jährlichen Kilometerleistung kann man sich leicht verschätzen. Oder es kommt zu Änderung von Lebensumständen, zum Beispiel Arbeitsplatzwechsel, wodurch der tägliche Anfahrtsweg länger oder kürzer wird.

Aufgrund dessen kann es sehr leicht geschehen, dass die tatsächliche Kilometerleistung nicht mit der geschätzten übereinstimmt. Was ist aber in solch einem Fall zu tun? Wir erläutern es Ihnen im Folgenden Schritt für Schritt.

Allgemeines

In den Vertragsbedingungen der meisten Versicherer wird es eine Regelung geben, nach der der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, eine Änderung der jährlichen Kilometerleistung anzugeben. Dabei muss nicht gleich jede Änderung angegeben werden, erst wenn diese relevant wird, ist das notwendig.

Einige Versicherer arbeiten insofern mit Kilometerklassen. Zum Beispiel Klasse 1 bis 6.000 km, Klasse 2 bis 9.000 km und so weiter. Hier ist es relativ einfach zu erkennen, ob die angegebene Kilometerleistung, also die Kilometerklasse unter- oder überschritten worden ist.

Andere Anbieter arbeiten hingegen mit Prozentangabe. Sprich, dass eine Mitteilung in Bezug auf die Kilometerleistung erforderlich ist, wenn die tatsächliche Kilometerleistung um einen bestimmten Prozentwert von der geschätzten Kilometerleistung abweicht.

Ist eine konkrete Regelung nicht angeben, sollte man sich an einem Wert von etwa 10 – 15 Prozent Abweichung orientieren.

Kleiner Tipp:

Damit im stressigen Alltag nicht vergessen werden kann, zu prüfen, ob eine Unter- oder Überschreitung vorliegt, sollte man sich einfach für den Dezember oder Januar eine Erinnerung in den Terminkalender schreiben.

Am besten ist es, wenn man sich dazu gleich notiert, ab wann eine Unter- beziehungsweise Überschreitung vorliegt.

Unterschreitung der Kilometerleistung

Stellen Sie am Ende eines Jahres fest, dass die tatsächliche Kilometerleistung in einem relevanten Umfang von der geschätzten Kilometerleistung abweicht, melden Sie das einfach Ihrer Versicherung.

Dazu können Sie sich an Ihren Versicherungsberater wenden oder Ihrer Versicherung eine Mail, einen Brief schreiben oder anrufen. Die Versicherung wird die Mitteilung über die Unterschreitung in ihren Unterlagen vermerken. Je nach Anbieter und je nachdem, wie groß die Unterschreitung ist, kann es dazu kommen, dass sich der Versicherungsbeitrag für das folgende Jahr verringert.

In manchen Fällen wird auch für das Jahr, in dem die Kilometerleistung unterschritten wurde, ein Teil des Beitrags zurückgezahlt.

Für die Versicherungen ist die Angabe, wie viele Kilometer in einem Jahr gefahren werden wichtig. Je weniger mit dem Auto gefahren wird, desto geringer ist das Risiko, dass es zu einem Unfall kommt.

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Und damit ist dann auch das Risiko, dass die Versicherung etwas leisten muss geringer. Dies ist der Grund, warum sich die Anzahl der gefahrenen Kilometer auf die Beitragshöhe auswirkt.

Überschreitung der Kilometerleistung

Sobald die Überschreitung bemerkt wird oder sie absehbar ist, sollte man sich per Telefon, Brief, Mail oder über den Versicherungsberater mit der Versicherung in Verbindung setzen.

Aufgrund der geänderten Kilometerleistung wird der Versicherer den Beitrag neu berechnen. Es kann also dazu kommen, dass sich der Beitrag erhöht und das eine Nachzahlung fällig wird.

Die mögliche Erhöhung der Versicherungsbeiträge wird vielleicht einige davon abhalten, sich bei der Versicherung zu melden. Es ist aber trotz allem anzuraten, eine Überschreitung bei der Versicherung anzuzeigen.

Kommt es zu einem Unfall, wird im Unfallbericht der aktuelle Kilometerstand aufgeführt. Daran können die Versicherungen erkennen, ob die angegebene Kilometerleistung eingehalten wurde oder nicht. Wird auf diese Weise eine Überschreitung festgestellt, kann es zu Problemen bei der Übernahme des aktuellen Schadens kommen. Außerdem muss man dann auch mit einer Beitragsnachforderung rechnen.

Je nachdem welchen Versicherer man hat, kann zusätzlich zur Beitragsnachzahlung noch eine Vertragsstrafe fällig werden. Es kann also zu jeder Menge Ärger kommen, den man sich mit etwas Ehrlichkeit ersparen kann. Eine Erklärung, warum sich bei einer Überschreitung der Kilometerleistung der Versicherungsbeitrag erhöhen kann, finden Sie unter der Überschrift Unterschreitung der Kilometerleistung.

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