Haftpflicht in der KFZ-Versicherung

By April 21, 2021
4 minutes

Begibt sich eine Person mit einem Kraftfahrzeug auf eine öffentliche Straße, ist es zwangsläufig nötig, dass dieses Fahrzeug versichert ist. Kein Fahrzeug mit einem Motor darf ohne eine KFZ-Haftpflichtversicherung auf die Straße.

Bis zu der jeweiligen vereinbarten Summe der Mindestversicherung haftet die KFZ-Haftpflichtversicherung für Opfer von Unfällen sowie die Beifahrer eines Unfallfahrers.

Zusätzliche Sicherheit kann durch weitere Fahrzeugversicherungen geschaffen werden, die allerdings optional sind. Hier werden dann beispielsweise auch Kosten für einen Unfall, der sich im Ausland ereignet hat, übernommen.

Besonders die Kaskoversicherung spielt im Bereich der freiwilligen Versicherungen für die meisten Autofahrer eine große Rolle. Diese Versicherung kommt nämlich auch für Schäden auf, die bei einem Unfall am eigenen Fahrzeug entstehen.

Diese Leistungen sind in der KFZ-Haftpflichtversicherung enthalten

Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine sogenannte Pflichtversicherung. Opfer eines Unfalls werden durch diese Versicherung entschädigt. Unter anderem kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung für die folgenden Sachverhalte auf:

  • Schäden, die an einem fremden Fahrzeug entstanden sind, beispielsweise: Gutachterkosten, Abschleppkosten, Anwaltskosten, Ab- und Anmeldekosten, Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden, Wertminderung, Kosten für einen Mietwagen, Nutzungsausfall, Reparaturkosten
  • im Zuge des Unfalls verursachte Sachschäden, beispielsweise: Schäden an Verkehrseinrichtungen, Schäden an Gebäuden
  • Schäden an Personen, wie beispielsweise: Rente, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Hinterbliebenengeld, Beerdigungskosten

Abwehren von unbegründeten Ansprüchen

Die Ansprüche auf Schadenersatz eines Unfallopfers werden durch die KFZ-Haftpflichtversicherung geprüft.

Wenn diese sich als nicht berechtigt herausstellen, dann werden diese Ansprüche von der KFZ-Haftpflichtversicherung zurückgewiesen, und zwar auf Kosten des Versicherten. Wenn die Ansprüche auf Schadenersatz allerdings begründet sind, werden die Kosten durch eine Zahlung der Versicherung beglichen.

Wichtig ist, dass nicht nur das Opfer eines Unfalls selbst Anspruch an die Leistungen der KFZ-Haftpflichtversicherung hat.

Ebenfalls der Arbeitgeber, die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung sowie die Krankenkasse können ihre jeweiligen Aufwendungen bei der entsprechenden KFZ-Haftpflichtversicherung geltend machen.

Welche Kosten zahlt eine KFZ-Haftpflichtversicherung?

Durch die sogenannte gesetzliche Mindestversicherungssumme ist festgelegt, wie hoch die Summe ist, die durch die Versicherung im Falle eines Schadens beglichen werden muss. Üblicherweise sind die Versicherungssummen bis zu einer Deckungssumme von rund 100 Millionen Euro ausgelegt.

In dem Versicherungsschutz der KFZ-Haftpflichtversicherung sind Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind, nicht enthalten. Hier würde eine Kaskoversicherung einspringen, falls diese vorhanden ist. Der Wiederbeschaffungswert oder die Kosten für die Reparatur würde von einer Vollkaskoversicherung gezahlt werden.

Von manchen Versicherungen wird sogar für einen gewissen Zeitraum der Neupreis des Fahrzeuges erstattet. Wenn nur eine Teilkaskoversicherung vorliegt, dann zahlt diese Versicherung die Kosten, wenn die Scheiben beschädigt wurden oder das Fahrzeug durch Feuer ausgebrannt ist.

Jedes Mal, wenn die Kaskoversicherung für einen Schaden aufkommt, ist die Zahlung einer Selbstbeteiligung fällig – vorausgesetzt, diese wurde vertraglich vereinbart. Wenn überhöhte oder unberechtigte Zahlungen von einem Unfallgegner gefordert werden, dann agiert die KFZ-Haftpflichtversicherung oft auch als Rechtsschutzversicherung. Gegen ungerechtfertigte Ansprüche von Unfallgegnern übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung die Verteidigung ihres Versicherten.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung im Ausland

Besonders, wenn mit dem Fahrzeug oft im Ausland gefahren wird, ist es wichtig zu wissen, wo der Geltungsbereich der KFZ-Haftpflichtversicherung liegt.

Wird im EU-Ausland ein Mietwagen in Anspruch genommen, sollte ebenfalls stets auf die im Mietvertrag genannte Versicherungssumme geachtet werden. Wenn im eigenen Vertrag der KFZ-Haftpflichtversicherung die sogenannte Mallorca Police enthalten ist, dann bedeutet dies, dass im EU-Ausland auch der jeweilige Mietwagen laut der deutschen Mindestversicherungssumme abgedeckt ist.

Am besten ist es, sich durch den Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung aushändigen zu lassen. In den Verträgen der KFZ-Haftpflichtversicherung sollten sowohl hohe Deckungssummen als auch die eben erläuterte Mallorca Police inkludiert sein.

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